Beschallungsanlagen Set 2 zur Miete für ein Wochenende

Mittlere PA-Anlage in der Wochenendmiete für kleinere bis mittlere Veranstaltungen.

Artikelnummer: T-SET2 Kategorie: Schlagwörter: , , , ,

Beschreibung

Zur Miete bieten wir ein Komplettset aus Beschallungsanlage, Mischpult, Mikrofon und Zubehör an. Der Mietpreis versteht sich für ein Wochenende, somit ist das Set optimal für eine Hochzeits- oder Geburtstagsfeier.

Mietpreis für ein Wochenende bei Selbstabholung: 120,00 €

PA-Anlage (Beschallungsanlage):

  • 2x EV ZLX12P
Empfohlen für folgende maximale Personenzahl*MusikbeschallungReine Sprachbeschallung
Indoor100 – 140 **150 – 180
Outdoor70-100 **100 – 140

* Angaben stark abhängig von räumlichen Gegebenheiten
** PA-Anlage wird ohne Subwoofer geliefert – für Band- und Partyanwendungen sind Subwoofer dringend empfohlen

Mischpult:

  • Soundcraft EPM8:
    • 8 Mono-Kanäle
    • 2 Stereo-Kanäle
    • 2 AUX-Wege für z. B. Monitorboxen

Mikrofon:

  • Sennheiser e485
  • inkl. Stativ

Weiteres Zubehör:

  • 3x XLR-Kabel zur Verbindung von Mischpult, Mikrofon und Lautsprechern

 

Zubehör gegen Aufpreis:

ProduktPreis
Mikrofon: Sennheiser e845 inkl. Stativ8 €
Mikrofon: SHURE BETA58A inkl. Stativ11 €
Funkmikrofon: Sennheiser EW mit Handsender50 €
Funkmikrofon: Sennheiser EW mit Headset50 €
Subwoofer: theBox Pyrit 212 Sub A + DSP mit passendem Preset60 €
weiterer Subwoofer: theBox Pyrit 212 Sub A45 €

 

Alternativmaterial:

ProduktZusätzlicher Preis
Anderes Mischpult: Behringer Xenx 802-5 €
Anderes Mischpult: Soundcraft Signature 105 €
Anderes Mischpult: Yamaha MG16/6FX25 €
Anderes Mischpult: Soundcraft Ui24R (Einweisung durch unser Team erforderlich)65 €

 

Anderes Alternativ- oder Zusatzmaterial auf Anfrage!

Sollten Sie Zusatzmaterial oder Alternativmaterial wünschen, geben Sie dies bitte in den Kommentaren zur Anfrage mit an.

Preise gültig bei Abholung in unserem Lager.
Gerne liefern wir das Material direkt an die Location und bauen dieses dort auch auf und ab. In diesem Fall entstehen weitere Kosten (Arbeitszeit und Fahrtkosten).

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.